- 1. Gegenstand des Vertrages
Der Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Möbelliftgestellung mit Personal zum Zwecke der Unterstützung von Umzügen, Firmenumzügen sowie Verwaltungsverlegungen, etc. Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Transport von Umzugsgütern außerhalb des Bereiches des Möbelliftes. Ein Transport von Möbeln oder in der Art ähnlichen Materialien durch den Bediener des Möbelliftes ist nur im Bereich des Möbelwagens zulässig. Die Bedienung des Möbelliftes ist alleine den Mitarbeitern von AVS Umzüge vorbehalten. Das Sichern der Umzugsgüter gehört zu den Obliegenheiten des Kunden.
- 2. Durchführbarkeit des Einsatzes von Möbelliften
Der Einsatz von Möbelliften kann nicht durchgeführt werden bei: nicht ausreichendem Abstand zu Bäumen, Laternen, Vordächern, Leitungen aller Art o. ä. Behinderungen. In jedem Fall muss der Einsatz ohne Gefahr für Personen und Sachen durchgeführt werden können. Ist die Aufstellung des Möbelliftes nur mit Gefahr möglich, kann kein Einsatz des Möbelliftes nicht durchgeführt werden. Es gilt: Auch trotz schriftlicher Auftragsbestätigung durch AVS Umzüge kann der Einsatz jederzeit (z.B. Gefahr für Personen oder Gegenstände) durch AVS Umzüge abgebrochen werden. Ein Schadenersatzanspruch oder weitere Verbindlichkeiten entstehen für AVS Umzüge nicht. Ein Einsatz des Möbelliftes ist bei Windstärke 5 bis 7 nicht mehr möglich. Ein Abbruch der Arbeit des Möbelliftes liegt im Ermessen des Liftführers.
- 3. Einsatzfläche zur Aufstellung von Möbelliften
Als Einsatzfläche ist eine abgesperrte Fläche auf Bürgersteigen, Parkflächen oder Straßen möglich. Bei Aufstellung auf Parkflächen oder Straßen hat der Kunde die Einrichtung einer Halte- oder Parkverbotszone bereitzustellen. Nicht fertiggestellte Bürgersteige oder Schotterflächen bedürfen der besonderen Absicherung durch den Liftgesteller.
- 4. Zusätzliche Leistungen
Kosten für die Einholung von Genehmigungen trägt der Kunde gemäß Aufwand.
- 5. Weisungen
Den Weisungen des Personals von AVS Umzüge ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Abbruch des Einsatzes führen.
AVS Umzüge vermietet Möbellift/e mit Bedienpersonal an private und gewerbliche Kunden.
- 6. Gefahrenbereich
Ein Aufenthalt im Gefahrenbereich sowie ein Betreten des Möbelliftes sind nicht gestattet.
- 7. Sicherung besonders Transportempfindlicher Güter
Der Kunde ist verpflichtet, dass Umzugsgut fachgerecht für den Transport mit dem Möbellift zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Vermieter bzw. das Personal von AVS Umzüge nicht verpflichtet.
- 8. Überladung der Plattform
Der Kunde ist verpflichtet das Höchstgewicht zur Beladung nicht zu Überschreiten. Das Personal von AVS Umzüge teilt dem Kunden vor Beginn der Arbeiten das höchstzulässige Gewicht für Transporte mit dem Möbellift mit. Sollte der Kunde den Möbellift jedoch trotzdem überladen, so werden hieraus entstehende Schäden gegenüber dem Kunden als Schadenersatzforderungen geltend gemacht.
- 9. Be- oder Entladung des Möbelliftes durch den Kunden
Be- oder Entlädt der Kunde oder seine Weisungsbefugten den Möbellift selber, hat dieser keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung die durch Unfälle, Beschädigung der Möbel oder anderer Dinge die mit dem Möbellift transportiert werden. Der Kunde hat für ausreichende Sicherheit des zu transportierenden Gutes in ausreichenden Maß zu sorgen. ggf. müssen weitreichende Sicherungsmaßnahmen um die Umgebung des Möbelliftes durch den Kunden vorgenommen werden. Die Bedienung des Möbelliftes unterliegt in allen Fällen nur dem Personal von AVS Umzüge.
Des Weiteren haftet der Liftgesteller nicht für Schäden an Fassaden, Geländern oder sonstigen Bausubstanzen die im Rahmen des Lifteinsatzes mit dem Aufzug in Berührung kommen.
- 10. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Vermieters ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
- 11. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
Firmen und öffentliche Träger zahlen die Rechnung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels unbar. Für die Abrechnung des Einsatzes gilt: 1 volle Stunde Mindesteinsatz. Je nach Einsatzgebiet werden unterschiedliche Mindestmietdauern berechnet. Trinkgelder sind mit der Rechnung des Vermieters nicht verrechenbar und freiwillig. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Vermieter berechtigt den Einsatz des Möbelliftes anzuhalten oder abzubrechen. Bei Vermietung auf Rechnung behält sich der Vermieter vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Das HGB bei Kaufleuten sowie das BGB bei Privatkunden findet entsprechende Anwendung. Bei Verzug ist ein Zinssatz von 5,0 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vereinbart. Ein Zahlungsverzug ist per sofort gegeben, wenn der Kunde nicht wie vereinbart zahlt.
- 12. Auftrag – Auftragsstornierung
Ein Auftrag kommt erst nach Schriftlicher Auftragserstellung und nach dessen Bestätigung durch AVS Umzüge zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Dieses hat jedoch in schriftlicher Form zu erfolgen bis 5 Werktage vor Auftragsbeginn. Als Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Kündigt der Auftraggeber jedoch nach der festgelegten Frist, so werden 50% der vereinbarten Entgelte fällig.
- 13. Entgelte bei Abbruch des Einsatzes
Wird der Einsatz des Möbelliftes aufgrund der Nichteinhaltung der Weisungen des Personals abgebrochen, ist das vereinbarte Entgelt für die gesamte Einsatzzeit zu zahlen. Wird der Einsatz aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. plötzlich eintretenden schlechtem Wetters abgebrochen, so ist nur die tatsächliche durchgeführte Arbeitsleistung in Stunden, mindestens jedoch 1,0 Arbeitsstunden zzgl. An – und Abfahrt zu zahlen. Sollte eine geplante Liftstellung aus von uns nicht verschuldeten Gründen nicht möglich gewesen sein (z.B. Aufstellfläche zugeparkt, Liftstellung aus baulichen/räumlichen Gründen nicht möglich, Behinderungen durch Hindernisse wie z.B. Bäume, Astwerk, Laternen, Vordächer, Balkone etc., oder Bürgersteige, Zuwegungen, Durchfahrten etc. nicht ausreichend dimensioniert, geschlossene Tore/Schranken, Poller, falsche Lifttypenwahl, dem Vermieter nicht zumutbare Verspätungen oder andere hier nicht erwähnte Umstände die Stellung eines Umzugslifts vereiteln), wird dem Mieter eine pauschale Gebühr in Höhe von 99,00 € zzgl. An- und Abfahrt berechnet.
- 14. Schadensersatz
AVS Umzüge haftet nicht bei Verspätungen die durch Stau, Straßensperrungen, Glatteis o. ä. Eine Schadenersatzleistung ist weiterhin ausgeschlossen bei nicht vorhersehbaren Schäden am Möbellift, so dass ein Einsatz nicht oder aufgrund von notwendigen Reparaturen nicht vollständig durchgeführt werden kann. In allen Fällen ist der zu leistende Schadensersatz von AVS Umzüge auf 10.- EUR - (Zehn Euro) - je Einsatz begrenzt.
- 15. Gerichtstand
Der Gerichtstand für alle Seiten ist Heidelberg.
- 16. Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.
- 17. Salvatoresche Klausel
Verstößt ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht, so gelten die anderen Punkte unbeschadet weiter.